LG Berlin - Beschluß vom 23.12.1997 (84 T 864/97) - DRsp Nr. 1999/1427
LG Berlin, Beschluß vom 23.12.1997 - Aktenzeichen 84 T 864/97
DRsp Nr. 1999/1427
Da der Name "River" geschlechtsneutral ist, kann einem Kind dieser Name nur zusammen mit einem die Geschlechtszugehörigkeit eindeutig kennzeichnenden Vornamen als Vorname erteilt werden.