LG Bielefeld - Urteil vom 26.05.1998
20 S 48/98
Normen:
BGB § 832 Abs. 1, § 1901 ;
Fundstellen:
BtPrax 1999, 111
NJW 1998, 2682

LG Bielefeld - Urteil vom 26.05.1998 (20 S 48/98) - DRsp Nr. 1999/9847

LG Bielefeld, Urteil vom 26.05.1998 - Aktenzeichen 20 S 48/98

DRsp Nr. 1999/9847

1. Der Vater eines geisteskranken volljährigen Kindes, auch wenn er zugleich Betreuer mit den Aufgabenkreisen Gesundheitsfürsorge, Aufenthaltsbestimmung, Vermögens - und Behördenangelegenheiten ist, ist für diesen nicht aufsichtspflichtig. 2. Er haftet deshalb für einen durch den Betreuten verursachten Unfallschaden unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt. 3. Fehlt es nämlich an einer ausdrücklichen Anordnung der Aufsichtspflicht, so kann von einer solchen allenfalls dann ausgegangen werden, wenn die gesamte Personensorge dem Betreuer zur Wahrnehmung zugewiesen ist.

Normenkette:

BGB § 832 Abs. 1, § 1901 ;
Fundstellen
BtPrax 1999, 111
NJW 1998, 2682