LG Braunschweig - Beschluß vom 06.05.1997 (8 T 310/97) - DRsp Nr. 1997/5677
LG Braunschweig, Beschluß vom 06.05.1997 - Aktenzeichen 8 T 310/97
DRsp Nr. 1997/5677
Da der Vater eines nichtehelichen Kindes bei der Adoption des Kindes durch Dritte die Möglichkeit hat, sein Elternrecht durch die Stellung eines eigenen Antrages auf Adoption des Kindes zu wahren, spricht vieles dafür, daß § 1747 Abs. 2BGB im Fall der Adoption des Kindes durch Dritte verfassungsmäßig ist. Eine Aussetzung des Verfahrens in analoger Anwendung von § 148ZPO im Hinblick auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, FamRZ 1995, 789 = NJW 1995, 2155, die lediglich den Fall der Adoption durch den Stiefvaters betrifft, kommt daher nicht in Betracht.