LG Braunschweig - Beschluß vom 11.06.1998 (8 T 464/98) - DRsp Nr. 1999/4825
LG Braunschweig, Beschluß vom 11.06.1998 - Aktenzeichen 8 T 464/98
DRsp Nr. 1999/4825
Bei der Feststellung der Mittellosigkeit eines Betreuten ist zu beachten, daß es zu den Unterhaltsansprüchen eines Betreuten seinen Eltern gegenüber nicht gehört, daß die Eltern die Kosten eines Verfahrenspflegers im Unterbringungsverfahren übernehmen.