LG Detmold - Beschluss vom 06.10.1998 (2 T 304/98) - DRsp Nr. 1999/11365
LG Detmold, Beschluss vom 06.10.1998 - Aktenzeichen 2 T 304/98
DRsp Nr. 1999/11365
Gegenstand der Akteneinsicht kann die Akte mit allen Bestandteilen und den darin befindlichen Urkunden sein, unabhängig davon, ob diese mit der Akte fest verbunden sind oder sich vorübergehend (z.B. als Beweismittel) bei der Akte befinden.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" abrufen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.