LG Essen - Beschluß vom 05.10.1998
7 T 626/98
Normen:
BGB § 1908c; FGG § 68 Abs. 2, § 69i Abs. 7, 8 ;
Fundstellen:
NJWE-FER 1999, 59

LG Essen - Beschluß vom 05.10.1998 (7 T 626/98) - DRsp Nr. 1999/4826

LG Essen, Beschluß vom 05.10.1998 - Aktenzeichen 7 T 626/98

DRsp Nr. 1999/4826

»1. Vor der Entscheidung über die vom bisherigen Betreuer beantragte Entlassung aus dem Amt und die Neubestellung eines Betreuers ist der widersprechende Betroffene persönlich anzuhören. 2. Weigert sich der Betroffene, zur persönlichen Anhörung zu erscheinen, muß er gegebenenfalls zwangsweise vorgeführt werden.«

Normenkette:

BGB § 1908c; FGG § 68 Abs. 2, § 69i Abs. 7, 8 ;
Fundstellen
NJWE-FER 1999, 59