LG Frankfurt/Main - 25.10.1991 (2/9 T 536/91) - DRsp Nr. 1993/4243
LG Frankfurt/Main, vom 25.10.1991 - Aktenzeichen 2/9 T 536/91
DRsp Nr. 1993/4243
»1. Im Fall des § 1365 Abs. 2BGB kann auch derjenige Ehegatte, dessen Zustimmung ersetzt werden sollte, gegen ein sogen. »Negativattest« Beschwerde einlegen.2. Die bloße unsubstantiierte Behauptung gegenüber dem Dritten, der zu veräußernde Vermögensgegenstand mache nahezu das gesamte Vermögen des anderen Ehegatten aus, macht den Dritten noch nicht bösgläubig.«