LG Frankfurt/Main - Beschluß vom 05.07.1989
2/9 T 16/89
Normen:
BGB § 1748 Abs. 2; JWG § 51a Abs. 1; SBG VIII § 51;
Fundstellen:
FamRZ 1990, 663

LG Frankfurt/Main - Beschluß vom 05.07.1989 (2/9 T 16/89) - DRsp Nr. 1996/23380

LG Frankfurt/Main, Beschluß vom 05.07.1989 - Aktenzeichen 2/9 T 16/89

DRsp Nr. 1996/23380

Ergibt sich aus früherem Verhalten eines Elternteils, dessen Zustimmung zur Adoption seines Kindes wegen Gleichgültigkeit ersetzt werden soll, daß mit ihm eine Zusammenarbeit nicht möglich ist, weil er Termine nicht einhält und Hilfen nicht annimmt und somit Beratungsbemühungen ins Leere gegangen und erfolglos geblieben sind, so ist das Unterlassen der Beratung durch das Jugendamt nach § 51a Abs. 1 JWG vor der Zustimmungsersetzung unschädlich.

Normenkette:

BGB § 1748 Abs. 2; JWG § 51a Abs. 1; SBG VIII § 51;

§ 51a JWG entspricht jetzt dem § 51 SGB VIII

Fundstellen
FamRZ 1990, 663