LG Gießen - Beschluß vom 16.11.1995 (1 T 41/95) - DRsp Nr. 1996/23234
LG Gießen, Beschluß vom 16.11.1995 - Aktenzeichen 1 T 41/95
DRsp Nr. 1996/23234
»Prozeßkostenhilfe darf nicht wegen eines Anspruchs auf Prozeßkostenvorschuß gegen die Mutter verweigert werden, wenn die Mutter nicht kooperativ und der Anspruch zweifelhaft ist.«