Ab 1.7.1993 mieteten die Parteien als Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gemeinsam eine Wohnung. Das Mietverhältnis wurde bis zum 30.7.1998 befristet. Der Mietvertrag enthält eine Verlängerungsklausel. Wegen eines Zerwürfnisses, das die Aufhebung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft zur Folge hatte, zog der Kl. am 11.2.1995 aus der Mietwohnung aus. Er begehrt von der Bekl., der ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses mit einer Kündigungsfrist von einem Monat, vom Zugang der Kündigung an gerechnet, zuzustimmen. Die Bekl., die die Wohnung weiterhin nutzen möchte, hat erklärt, den Kl. von allen Ansprüchen aus dem Mietverhältnis freizustellen. Die Vermieter sind nicht dazu bereit, allein mit ihr einen Mietvertrag abzuschließen. Infolge von Differenzen mit der Bekl. würden sie einer Beendigung des Mietverhältnisses zustimmen.
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