LG Hagen - Beschluß vom 05.11.1996 (3 T 100/96) - DRsp Nr. 1997/5682
LG Hagen, Beschluß vom 05.11.1996 - Aktenzeichen 3 T 100/96
DRsp Nr. 1997/5682
Hatte der Erblasser, der italienische Staatsangehöriger war, seinen letzten Wohnsitz in Deutschland, sind die deutschen Gerichte international dafür zuständig, Erklärungen der Ausschlagung der Erbschaft nach italienischem Recht entgegenzunehmen.