LG Heilbronn - Beschluß vom 04.08.1993
2 T 362/92 I
Normen:
ZPO §§ 641l ff.;
Fundstellen:
DAVorm 1993, 1122

LG Heilbronn - Beschluß vom 04.08.1993 (2 T 362/92 I) - DRsp Nr. 1995/6581

LG Heilbronn, Beschluß vom 04.08.1993 - Aktenzeichen 2 T 362/92 I

DRsp Nr. 1995/6581

Hat der Unterhaltsgläubiger einen eigenen vollstreckbaren vollwirksamen Titel betreffend den Unterhalt in Händen, so ist eine Anpassung des Unterhaltes im vereinfachten Verfahren möglich. Dabei kann dahingestellt bleiben, ob der Titel. den der Unterhaltsberechtigte in Händen hat zu recht ergangen ist.

Normenkette:

ZPO §§ 641l ff.;
Fundstellen
DAVorm 1993, 1122