LG Heilbronn - Beschluß vom 04.08.1993 (2 T 362/92 I) - DRsp Nr. 1995/6581
LG Heilbronn, Beschluß vom 04.08.1993 - Aktenzeichen 2 T 362/92 I
DRsp Nr. 1995/6581
Hat der Unterhaltsgläubiger einen eigenen vollstreckbaren vollwirksamen Titel betreffend den Unterhalt in Händen, so ist eine Anpassung des Unterhaltes im vereinfachten Verfahren möglich. Dabei kann dahingestellt bleiben, ob der Titel. den der Unterhaltsberechtigte in Händen hat zu recht ergangen ist.