LG Karlsruhe - Urteil vom 07.12.1995 (5 S 320/95) - DRsp Nr. 1997/1545
LG Karlsruhe, Urteil vom 07.12.1995 - Aktenzeichen 5 S 320/95
DRsp Nr. 1997/1545
Ist ein nichteheliches Kind für ehelich erklärt worden und übt der Vater die elterliche Sorge für dieses Kind aus, dann ist es mit dem Grundgesetz vereinbar, daß der Vater nach § 1739BGB vor der Mutter des Kindes diesem gegenüber zur Gewährung von Unterhalt verpflichtet ist.