LG Kleve - Beschluß vom 17.12.1996 (5 T 134/96) - DRsp Nr. 1997/5690
LG Kleve, Beschluß vom 17.12.1996 - Aktenzeichen 5 T 134/96
DRsp Nr. 1997/5690
Hat sich der Erwerber eines Grundstücks in dem notariellen Vertrags verpflichtet neben der persönlichen Pflege des Veräußerers des Grundstücks gegebenenfalls die Pflege durch Dritte sicherzustellen, ist er auf Grund dieses Vertrags verpflichtet, die durch eine notwendige Unterbringung des Veräußerers in einem Heim entstehenden Pflegekosten zu erstatten.