LG Koblenz - Beschluß vom 19.01.1996 (2 T 598/95) - DRsp Nr. 1997/5697
LG Koblenz, Beschluß vom 19.01.1996 - Aktenzeichen 2 T 598/95
DRsp Nr. 1997/5697
»Der Anfall der Erledigungsgebühr setzt zusätzliche, auf die außergerichtliche Erledigung der Sache gerichtete Bemühungen des Rechtsanwalts voraus. Daran fehlt es, wenn bereits die Klageschrift oder ein auf Aufhebung des Verwaltungsaktes gerichteter Schriftsatz im Vorverfahren zur Erledigung führt oder wenn die tatsächliche Erledigung völlig ohne Zutun des Rechtsanwalts eintritt.«