LG Koblenz - Beschluß vom 26.04.1994 (2 T 200/94) - DRsp Nr. 1995/6813
LG Koblenz, Beschluß vom 26.04.1994 - Aktenzeichen 2 T 200/94
DRsp Nr. 1995/6813
Bei der Festsetzung der Vergütung gegen die Landeskasse für einen Betreuer eines mittellosen Betroffenen ist die Aufrundung aller abgerechneten einzelnen begonnenen Stunden nicht zulässig. Lediglich die Aufrundung der durch Addition des Zeitaufwandes möglicherweise sich ergebenden letzten angefangenen Stunde ist zulässig.