LG Köln - Beschluss vom 21.01.1998
11 T 4/98
Normen:
BGB § 1615g Abs. 1 ; BKGG § 1 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
DAVorm 1999, 159

LG Köln - Beschluss vom 21.01.1998 (11 T 4/98) - DRsp Nr. 1999/11377

LG Köln, Beschluss vom 21.01.1998 - Aktenzeichen 11 T 4/98

DRsp Nr. 1999/11377

Hat der Unterhaltspflichtige seinen Wohnsitz im Ausland (hier: Belgien) und steht ihm deshalb ein Anspruch auf Kindergeld nicht zu, so ist das Kindergeld auf den Unterhalt des Kindes nicht anzurechnen.

Normenkette:

BGB § 1615g Abs. 1 ; BKGG § 1 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen
DAVorm 1999, 159