LG Köln - Beschluss vom 21.01.1998 (11 T 4/98) - DRsp Nr. 1999/11377
LG Köln, Beschluss vom 21.01.1998 - Aktenzeichen 11 T 4/98
DRsp Nr. 1999/11377
Hat der Unterhaltspflichtige seinen Wohnsitz im Ausland (hier: Belgien) und steht ihm deshalb ein Anspruch auf Kindergeld nicht zu, so ist das Kindergeld auf den Unterhalt des Kindes nicht anzurechnen.