LG Leipzig - Beschluß vom 20.10.2000 (16 T 3806/00) - DRsp Nr. 2001/10014
LG Leipzig, Beschluß vom 20.10.2000 - Aktenzeichen 16 T 3806/00
DRsp Nr. 2001/10014
1. Die (in der DDR 1981) durch eine abgeschlossene Ausbildung als Ökonom in der Fachrichtung Hotel- und Gaststättenwesen erworbenen Kenntnisse sind vergütungssteigernd im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 BVormVG, wenn dem Betreuer auch der Aufgabenkreis der Vermögenssorge im Abrechnungszeitraum übertragen war.2. Die von dem Betreuer im Rahmen des Antrags nach § 56g Abs. 1FGG nach § 56g Abs. 2 Satz 1 FGG notwendige erstellte Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Betreuten ist grundsätzlich vergütungsfähig.