LG Lübeck - Beschluß vom 08.08.1997 (7 T 467/97) - DRsp Nr. 1998/170
LG Lübeck, Beschluß vom 08.08.1997 - Aktenzeichen 7 T 467/97
DRsp Nr. 1998/170
Das Bundesverfassungsgericht hat in der Entscheidung vom 7.3.1995 (FamRZ 1995, 789 ff) die Verfassungswidrigkeit des § 1747 Abs. 2 Satz 1 BGB für den Fall der Stiefvateradoption gerade darauf gestützt, daß der nichteheliche Vater des minderjährigen Anzunehmenden in diesem Fall sein Elternrecht nicht durch die Stellung eines eigenen Adoptionsantrages wahren könne. Unberührt von der Entscheidung des BVerfG ist § 1747 Abs. 4BGB, wonach die Einwilligung des nichtehelichen Elternteils nicht erforderlich ist, wenn dieser Elternteil von der Person her unbekannt ist.