LG Lübeck - Beschluß vom 09.08.1995 (7 T 343/95) - DRsp Nr. 1996/3459
LG Lübeck, Beschluß vom 09.08.1995 - Aktenzeichen 7 T 343/95
DRsp Nr. 1996/3459
Dem nach § 70bFGG im Unterbringungsverfahren bestellten Verfahrenspfleger, der nicht zugleich die Personensorge für den Betroffenen hat, steht kein eigenes Beschwerderecht gegen die gerichtliche Anordnung oder Genehmigung der Unterbringung des Betroffenen zu, da insoweit in seine eigenen subjektiven Rechte nicht eingegriffen wird. Als gesetzlicher Vertreter des Betroffenen kann er nur das Beschwerderecht des Betroffenen für diesen ausüben.