LG München I - Beschluß vom 20.06.1997 (13 T 10878/95) - DRsp Nr. 1998/175
LG München I, Beschluß vom 20.06.1997 - Aktenzeichen 13 T 10878/95
DRsp Nr. 1998/175
»1. In einem Rechtsstreit über das Sorgerecht für in einer als Asylberechtigte anerkannten iranischen Mutter und eines iranischen Vaters, dessen Anerkennung als Asylberechtigter erloschen ist, ist das deutsch-iranische Niederlassungsabkommen wegen des Vorrangs der Genfer Flüchtlingskonvention nicht anwendbar.
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