LG München I - Beschluß vom 23.03.1998
13 T 4081/98
Normen:
FGG § 34 Abs. 1 ;
Fundstellen:
NJWE-FER 1999, 17

LG München I - Beschluß vom 23.03.1998 (13 T 4081/98) - DRsp Nr. 1999/1452

LG München I, Beschluß vom 23.03.1998 - Aktenzeichen 13 T 4081/98

DRsp Nr. 1999/1452

»1. Der nicht am Verfahren beteiligte Halbbruder des Betroffenen hat kein berechtigtes Interesse an der Einsicht in die Betreuungsakten, sofern ihm das Ergebnis des psychiatrischen Gutachtens bekannt ist. 2. Das gilt auch dann, wenn der Betreuer sich in einer Erbauseinandersetzung mit dem Halbbruder auf die Geschäftsunfähigkeit des Betreuten beruft.«

Normenkette:

FGG § 34 Abs. 1 ;
Fundstellen
NJWE-FER 1999, 17