LG München I - Beschluß vom 23.09.1997 (13 T 16565/97) - DRsp Nr. 1999/4835
LG München I, Beschluß vom 23.09.1997 - Aktenzeichen 13 T 16565/97
DRsp Nr. 1999/4835
Dem Verfahrenspfleger eines Betroffenen im Betreuungsverfahren ist zur Wahrung des rechtlichen Gehörs ein Sachverständigengutachten unverzüglich nach seiner Bestellung als Verfahrenspfleger und vor der Anhörung des Betroffenen, spätestens aber rechtzeitig vor Erlaß der Entscheidung zu übermitteln.