LG Münster - Beschluß vom 16.11.1995 (5 T 1025/95) - DRsp Nr. 1996/23244
LG Münster, Beschluß vom 16.11.1995 - Aktenzeichen 5 T 1025/95
DRsp Nr. 1996/23244
Selbst wenn dem Vornamen eines Mädchens ein eindeutig weiblicher Vorname (hier: Frauke) vorangestellt werden soll, darf der Name "Jona" nicht als weiblicher Vorname beurkundet werden.