LG Münster - Beschluß vom 30.09.1998 (5 T 757/98) - DRsp Nr. 1999/10339
LG Münster, Beschluß vom 30.09.1998 - Aktenzeichen 5 T 757/98
DRsp Nr. 1999/10339
»Die Eltern sind von der Vertretung ihrer minderjährigen Kinder nicht dadurch ausgeschlossen, daß bei der schenkweisen Übertragung eines Grundstückteils auf die Kinder diese die Aufhebung der Grundstücksgemeinschaft für eine bestimmte Dauer ausschließen. Das Rechtsgeschäft bringt dem Kind lediglich einen rechtlichen Vorteil. Dieses Geschäft bedarf nicht der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung.«