Die Beteiligten (Beteil.) zu 1 und 2 sind die einzigen Söhne der Erblasserin. Ihr Ehemann ist am 28.7.1971 vorverstorben und von seiner Witwe, der Erblasserin, und den Beteil. zu 1 und 2 kraft Gesetzes zu je 1/3 beerbt worden. Die Erblasserin hat am 11.4.1984 zu Haus ein von ihr und zwei Zeugen unterschriebenes »Nottestament« errichtet, in dem es heißt:
»Meinen gesamten Nachlaß erhält ..... übernimmt die Kosten der Beerdigung und die Grabpflege.«
Nachlaß abgelehnter Erbscheinsantrag Anfechtung des Nottestaments
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