LG Offenburg - Urteil vom 25.10.1994 (2 O 512/93) - DRsp Nr. 1997/1550
LG Offenburg, Urteil vom 25.10.1994 - Aktenzeichen 2 O 512/93
DRsp Nr. 1997/1550
Erteilt ein Mitarbeiter des Sozialamts eine falsche Auskunft über einen Anspruch auf Pflegegeld, kann hieraus kein Schadensersatzanspruch wegen entgangenen Pflegegeldes hergeleitet werden, wenn die unterhaltspflichtigen Eltern den pflegebedingten Mehrbedarf decken.