LG Oldenburg - 06.01.1986 (1 T 353/85) - DRsp Nr. 1994/15197
LG Oldenburg, vom 06.01.1986 - Aktenzeichen 1 T 353/85
DRsp Nr. 1994/15197
Ein zugunsten des nichtehelichen Vaters bestehender Zählkindvorteil wirkt sich nicht auf die Anrechnung gemäß § 1615gBGB aus. Der Zählkindvorteil ist im Rahmen des § 1615g Abs. 1 gänzlich außer Acht zu lassen, unabhängig davon, welchem Elternteil er zugute kommt.