LG Oldenburg - Urteil vom 10.10.1995 (7 O 301/95) - DRsp Nr. 1996/23246
LG Oldenburg, Urteil vom 10.10.1995 - Aktenzeichen 7 O 301/95
DRsp Nr. 1996/23246
Kann die geschiedene Ehefrau gegen den unterhaltspflichtigen Ex-Ehemann einen Unterhaltstitel deshalb nicht mehr vollstrecken, weil dessen neue Lebensgefährtin durch Annahme beträchtlicher Vermögenswerte von dem Unterhaltspflichtigen dessen Vermögenslosigkeit mitverursacht hat, so kann der geschiedenen Ehefrau gegen die neue Lebensgefährtin des Ex-Ehemannes ein Schadensersatzanspruch aus § 826BGB zustehen.