LG Oldenburg - Urteil vom 10.10.1995
7 O 301/95
Normen:
BGB § 826 ;
Fundstellen:
FamRZ 1996, 861

LG Oldenburg - Urteil vom 10.10.1995 (7 O 301/95) - DRsp Nr. 1996/23246

LG Oldenburg, Urteil vom 10.10.1995 - Aktenzeichen 7 O 301/95

DRsp Nr. 1996/23246

Kann die geschiedene Ehefrau gegen den unterhaltspflichtigen Ex-Ehemann einen Unterhaltstitel deshalb nicht mehr vollstrecken, weil dessen neue Lebensgefährtin durch Annahme beträchtlicher Vermögenswerte von dem Unterhaltspflichtigen dessen Vermögenslosigkeit mitverursacht hat, so kann der geschiedenen Ehefrau gegen die neue Lebensgefährtin des Ex-Ehemannes ein Schadensersatzanspruch aus § 826 BGB zustehen.

Normenkette:

BGB § 826 ;
Fundstellen
FamRZ 1996, 861