LG Osnabrück - Beschluß vom 30.09.1998 (7 T 14/98) - DRsp Nr. 1999/1456
LG Osnabrück, Beschluß vom 30.09.1998 - Aktenzeichen 7 T 14/98
DRsp Nr. 1999/1456
Bei der Beendigung der Amtspflegschaft durch das Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts vom 16.12.1997, BGBl I S. 2942 braucht das Jugendamt gegenüber dem Vormundschaftsgericht weder eine Schlußabrechnung noch einen Schlußbericht abzugeben. Auch muß die Bescheinigung über die Pflegschaft nicht von Amts wegen zurückgegeben werden.