LG Saarbrücken - Beschluss vom 25.03.1998 (2 SH 5/97) - DRsp Nr. 1999/11375
LG Saarbrücken, Beschluss vom 25.03.1998 - Aktenzeichen 2 SH 5/97
DRsp Nr. 1999/11375
Auch wenn bereits während des mit dem Vaterschaftsfeststellungsverfahrens verbundenen Verfahren auf Zahlung des Regelunterhalts nach § 643BGB a.F. Leistungsunfähigkeit bestand, kann diese im Abänderungsverfahren nach § 643aBGB a.F. geltend gemacht werden.