LG Saarbrücken - Beschluß vom 29.09.1997 (5 T 666/97) - DRsp Nr. 1999/1460
LG Saarbrücken, Beschluß vom 29.09.1997 - Aktenzeichen 5 T 666/97
DRsp Nr. 1999/1460
Eine Betreuervergütung kann nur für die Zeit ab Betreuerbestellung gewährt werden, nicht schon für die Wahrnehmung eines gerichtlichen Anhörungstermins zur Vorbereitung der Betreuerbestellung, unabhängig davon, ob es nach dieser Anhörung zu einer Betreuerbestellung kommt oder nicht.