LG Stuttgart - Beschluß vom 09.02.1998
5 S 410/97
Normen:
BGB § 1603 ;
Fundstellen:
DAVorm 1998, 401

LG Stuttgart - Beschluß vom 09.02.1998 (5 S 410/97) - DRsp Nr. 1998/16862

LG Stuttgart, Beschluß vom 09.02.1998 - Aktenzeichen 5 S 410/97

DRsp Nr. 1998/16862

Übernimmt der Vater eines minderjährigen Kindes, der er zur Leistung von Barunterhalt verpflichtet ist, in seiner Ehe die Führung des Haushaltes und ist seine Ehefrau Vollverdiener, so steht ihm gegenüber dem Unterhaltsanspruch des minderjährigen Kindes kein Selbstbehalt zu. Er muß vielmehr sein Einkommen in vollem Umfang für den Unterhalt Kindes einsetzen.

Normenkette:

BGB § 1603 ;
Fundstellen
DAVorm 1998, 401