LG Stuttgart - Beschluß vom 13.11.1992 (6 T 34/92) - DRsp Nr. 1995/6567
LG Stuttgart, Beschluß vom 13.11.1992 - Aktenzeichen 6 T 34/92
DRsp Nr. 1995/6567
Eine Anerkennung der nichtehelichen Vaterschaft kann auch vor rechtskräftiger Feststellung der Nichtehelichkeit erfolgen.Die Frist zur Abgabe der Zustimmungserklärung beginnt in derartigen Fällen in analoger Anwendung von § 1600e Abs. 3BGB mit Rechtskraft des Urteils, durch das die Nichtehelichkeit des Kindes festgestellt wird.