LG Zweibrücken - Beschluß vom 03.06.1996 (4 T 29/96) - DRsp Nr. 1997/5721
LG Zweibrücken, Beschluß vom 03.06.1996 - Aktenzeichen 4 T 29/96
DRsp Nr. 1997/5721
Im Hinblick auf Art. 8 und Art. 14EMRK kommt ein völliger Ausschluß des Umgangsrechts des nichtehelichen Vaters mit seinen Kind nur dann in Betracht, wenn dies für die psychische Gesundheit des Kindes notwendig und im übrigen auch verhältnismäßig ist.