LG Mönchengladbach, - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 344/93
Löschung des Hofvermerks - Reichweite einer lebzeitigen Verfügung
OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.10.1997 - Aktenzeichen 7 U 54/94
DRsp Nr. 1999/2077
Löschung des Hofvermerks - Reichweite einer lebzeitigen Verfügung
»1. Die Löschung des Hofvermerks bedeutet nicht, daß der Hofanwärter in seinem berechtigten Vertrauen auf den späteren Erwerb des Hofes nicht geschützt wäre. Der Verlust der Hofeigenschaft bedeutet nur, daß die Besitzung nicht nach dem Sonderrecht der Höfeordnung vererbt werden kann. Vom Hofeigentümer zuvor eingegangene Bindungen bleiben bestehen.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" abrufen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.