BayObLG - Beschluß vom 15.06.1994
2Z BR 44/94
Normen:
BGB § 2113 ; BayVerf Art. 97 Abs. 1 ; GBO § 51 ; GG Art. 103 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BayObLGZ 1994, 177
FamRZ 1995, 379

Löschung eines Nacherbenvermerks im Grundbuch

BayObLG, Beschluß vom 15.06.1994 - Aktenzeichen 2Z BR 44/94

DRsp Nr. 1995/1285

Löschung eines Nacherbenvermerks im Grundbuch

»1. Soll ein im Grundbuch eingetragener Nacherbenvermerk im Weg der Grundbuchberichtigung gelöscht werden, ist den Nacherben rechtliches Gehör zu gewähren. 2. Erbt jemand als Vorerbe einen Anteil an einer Erbengemeinschaft, die Miteigentümerin eines Grundstücks ist, so wird das Grundbuch, soweit der Nacherbenvermerk eingetragen ist, jedenfalls dann unrichtig, wenn der Vorerbe Alleineigentümer wird und weitere Miterbenanteile auch im Weg der Erbfolge hinzuerworben hat.«

Normenkette:

BGB § 2113 ; BayVerf Art. 97 Abs. 1 ; GBO § 51 ; GG Art. 103 Abs. 1 ;

Gründe: