Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 17.05.2013 -
Das Prozesskostenhilfegesuch wird zur erneuten Entscheidung an das Arbeitsgericht Aachen zurückverwiesen.
I. Mit der im Mai 2012 erhobenen Klage hat der Kläger Prozesskostenhilfe beantragt, verbunden mit der Ankündigung, die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nachzureichen.
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