Mandatssituation 13.1: Klärung der Abstammung ohne Statuswirkung (§ 1598a BGB)

Autor: Zahran

Sachverhalt Checkliste Lösung Verfahren

Ihr Mandant Richard Voss teilt Ihnen mit, er habe sich vor wenigen Wochen von seiner Ehefrau Clara getrennt, nachdem er zufällig durch einen anonymen Telefonanruf erfahren habe, dass Clara eine Affäre mit dem Nachbarn Ole habe. Zugegeben habe Clara diese Affäre zwar nicht, jedoch sei sie zwischenzeitlich mit dem gemeinsamen Sohn Simon bei Ole eingezogen. Er habe nun plötzlich erhebliche Zweifel, ob er tatsächlich der Vater des in der Ehe geborenen Sohns sei, zumal ihm dieser auch gar nicht ähnlich sehe. Er habe seine Ehefrau vor wenigen Wochen um einen Vaterschaftstest gebeten, den sie allerdings mit der Begründung abgelehnt habe, ein Vaterschaftstest käme zurzeit nicht in Frage, da Simon ohnehin schon sehr unter der Trennung der Eltern leide und sich völlig zurückgezogen habe. Herr Voss möchte nun wissen, ob er einen Anspruch auf Klärung der genetischen Abstammung Simons hat und inwieweit sich rechtlich etwas ändern würde, wenn seine genetische Vaterschaft tatsächlich ausgeschlossen sei. Er möchte auf keinen Fall riskieren, seine Rechte als Simons Vater zu verlieren. Er wolle auch weiterhin seinen finanziellen Pflichten für Simon nachkommen, da er nach wie vor eine sehr innige Beziehung zu seinem Sohn habe. Eigentlich solle alles so bleiben wie es ist, er möchte lediglich wissen, ob Clara ihn hintergangen habe.