Mandatssituation 4.1: Grundfall Kindesunterhalt Mandatssituation 4.2: Auskunft Mandatssituation 4.3: Einstweilige Anordnung Kindesunterhalt Mandatssituation 4.4: Mehrbedarf beim Kindesunterhalt Mandatssituation 4.5: Kindesunterhalt beim Wechselmodell Mandatssituation 4.6: Unterhalt des volljährigen Kindes Mandatssituation 4.7: Trennungsunterhalt (mit Wohnwert) Mandatssituation 4.7a: Trennungsunterhalt (Naturalunterhalt) Mandatssituation 4.8: Nachehelicher Unterhalt Mandatssituation 4.9: Dreiteilung beim Ehegattenunterhalt Mandatssituation 4.10: Unterhalt der nicht verheirateten Mutter Mandatssituation 4.11: Gutverdienender Single: "Mutti wird allmählich gebrechlich" - Die vorsorgende Beratung hinsichtlich Elternunterhalt Mandatssituation 4.12: Familienvater: "Das Sozialamt will Elternunterhalt" - Berechnung von Elternunterhalt unter Berücksichtigung mehrerer Unterhaltsberechtigter Mandatssituation 4.13: Trotz Gutverdiener-Ehemann und Vermögen: keine Elternunterhaltspflicht Mandatssituation 4.14: Kein Elternunterhalt trotz hohen Vermögens Mandatssituation 4.15: Mehrere erwachsene Kinder: "Ich sehe nicht ein, für die anderen mitzubezahlen" - Die Geschwisterhaftung beim Elternunterhalt Mandatssituation 4.16: Das vernachlässigte Kind: "Vati hat sich nie um mich gekümmert" - Verwirkung von Elternunterhalt wegen unbilliger Härte Mandatssituation 4.17: Vorweg geerbt: "Geschenkt ist geschenkt und wiederholen ist gestohlen" - Rückforderung von Schenkung wegen Verarmung Mandatssituation 4.18: Anruf aus dem Altenheim: "Mein Geld geht zur Neige, bitte verklagen Sie meinen Sohn" - Elternunterhaltsforderung aus Sicht des Berechtigten

Mandatssituation 4.13: Trotz Gutverdiener-Ehemann und Vermögen: keine Elternunterhaltspflicht

Autor: Mainz-Kwasniok

Sachverhalt Checkliste Lösung

Claudia Fischers Mutter kommt 2025 ins Heim und beantragt Sozialhilfe. Frau Fischer verdient bei Steuerklasse 4 4.500 € netto monatlich, das sind brutto unter 100.000 € jährlich. Ihr Ehemann Frank verdient als Gewerbetreibender mehr als 300.000 € brutto im Jahr. Das kinderlose Ehepaar wohnt in einer abbezahlten Immobilie im Münchner Speckgürtel und hat eine selbstgenutzte Ferienimmobilie auf Ibiza – in beiden Grundbüchern sind die Ehegatten je zu 1/2 eingetragen. Sie haben auf gemeinsamen Konten rund 1 Mio. € Rücklagen.

Frau Fischer hat im Internet recherchiert, dass es einen Selbstbehalt beim Elternunterhalt gibt, der aber unter 4.500 € liegt. Deswegen und wegen des Überschreitens der 100.000-€-Schwelle durch ihren Ehemann und des hohen gemeinsamen Vermögens geht sie davon aus, dass sie elternunterhaltspflichtig ist.

Sachverhalt Checkliste Lösung

Erreichen die steuerbaren Einkünfte der Mandantin 100.000 €?

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Anspruchsgrundlage

Entsprechend Mandatssituation 4.11.

Leistungsfähigkeit der Unterhaltspflichtigen