| Autor: Mainz-Kwasniok |
Claudia Fischers Mutter kommt 2025 ins Heim und beantragt Sozialhilfe. Frau Fischer verdient bei Steuerklasse 4 4.500 € netto monatlich, das sind brutto unter 100.000 € jährlich. Ihr Ehemann Frank verdient als Gewerbetreibender mehr als 300.000 € brutto im Jahr. Das kinderlose Ehepaar wohnt in einer abbezahlten Immobilie im Münchner Speckgürtel und hat eine selbstgenutzte Ferienimmobilie auf Ibiza – in beiden Grundbüchern sind die Ehegatten je zu 1/2 eingetragen. Sie haben auf gemeinsamen Konten rund 1 Mio. € Rücklagen.
Frau Fischer hat im Internet recherchiert, dass es einen Selbstbehalt beim Elternunterhalt gibt, der aber unter 4.500 € liegt. Deswegen und wegen des Überschreitens der 100.000-€-Schwelle durch ihren Ehemann und des hohen gemeinsamen Vermögens geht sie davon aus, dass sie elternunterhaltspflichtig ist.
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