Mandatssituation 4.1: Grundfall Kindesunterhalt Mandatssituation 4.2: Auskunft Mandatssituation 4.3: Einstweilige Anordnung Kindesunterhalt Mandatssituation 4.4: Mehrbedarf beim Kindesunterhalt Mandatssituation 4.5: Kindesunterhalt beim Wechselmodell Mandatssituation 4.6: Unterhalt des volljährigen Kindes Mandatssituation 4.7: Trennungsunterhalt (mit Wohnwert) Mandatssituation 4.7a: Trennungsunterhalt (Naturalunterhalt) Mandatssituation 4.8: Nachehelicher Unterhalt Mandatssituation 4.9: Dreiteilung beim Ehegattenunterhalt Mandatssituation 4.10: Unterhalt der nicht verheirateten Mutter Mandatssituation 4.11: Gutverdienender Single: "Mutti wird allmählich gebrechlich" - Die vorsorgende Beratung hinsichtlich Elternunterhalt Mandatssituation 4.12: Familienvater: "Das Sozialamt will Elternunterhalt" - Berechnung von Elternunterhalt unter Berücksichtigung mehrerer Unterhaltsberechtigter Mandatssituation 4.13: Trotz Gutverdiener-Ehemann und Vermögen: keine Elternunterhaltspflicht Mandatssituation 4.14: Kein Elternunterhalt trotz hohen Vermögens Mandatssituation 4.15: Mehrere erwachsene Kinder: "Ich sehe nicht ein, für die anderen mitzubezahlen" - Die Geschwisterhaftung beim Elternunterhalt Mandatssituation 4.16: Das vernachlässigte Kind: "Vati hat sich nie um mich gekümmert" - Verwirkung von Elternunterhalt wegen unbilliger Härte Mandatssituation 4.17: Vorweg geerbt: "Geschenkt ist geschenkt und wiederholen ist gestohlen" - Rückforderung von Schenkung wegen Verarmung Mandatssituation 4.18: Anruf aus dem Altenheim: "Mein Geld geht zur Neige, bitte verklagen Sie meinen Sohn" - Elternunterhaltsforderung aus Sicht des Berechtigten

Mandatssituation 4.16: Das vernachlässigte Kind: "Vati hat sich nie um mich gekümmert" - Verwirkung von Elternunterhalt wegen unbilliger Härte

Autor: Mainz-Kwasniok

Sachverhalt Checkliste Lösung Verfahren

Mandantin Britta Holm ist ein Scheidungskind. Ihr Vater verließ die Mutter schon in der Schwangerschaft. Sie kann mit Unterlagen ihrer Mutter nachweisen, dass der Vater sich seiner Unterhaltspflicht absichtlich entzogen hatte, er tauchte regelmäßig im Ausland unter und lebte dort auf großem Fuß. Es gibt eine Verurteilung wegen Unterhaltspflichtverletzung. Wenn er mal nach Deutschland kam, endete dies mit Gewaltschutzverfahren gegen ihn und Kontaktverboten gegenüber der Tochter, weil er sich nicht benehmen konnte.

Die Mutter sorgte gleichwohl für eine gute Kindheit, so dass Frau Holm heute gut verdienende Pharmareferentin ist.

Der Vater leidet im Alter von 55 unter den Folgen eines Unfalls bei einem illegalen Autorennen und wohnt in einem Pflegeheim.

Sachverhalt Checkliste Lösung Verfahren

Sind Verwirkungsgründe denkbar?

Lebenssachverhalt, der auf Verwirkung hinweist, umfassend ermitteln

Beweisfragen, ggf. Zeugenerklärungen schriftlich geben lassen

Sachverhalt Checkliste Lösung Verfahren

Unbillige zur Verwirkung führende Härte

Hier könnte eine Kürzung oder ein Wegfall eines eventuell bestehenden Anspruchs auf Elternunterhalt in Betracht kommen. Voraussetzung für eine Verwirkung wegen unbilliger Härte ist ein schuldhaftes Fehlverhalten des bedürftigen Elternteils.

Praxistipp