Mandatssituation 4.1: Grundfall Kindesunterhalt Mandatssituation 4.2: Auskunft Mandatssituation 4.3: Einstweilige Anordnung Kindesunterhalt Mandatssituation 4.4: Mehrbedarf beim Kindesunterhalt Mandatssituation 4.5: Kindesunterhalt beim Wechselmodell Mandatssituation 4.6: Unterhalt des volljährigen Kindes Mandatssituation 4.7: Trennungsunterhalt (mit Wohnwert) Mandatssituation 4.7a: Trennungsunterhalt (Naturalunterhalt) Mandatssituation 4.8: Nachehelicher Unterhalt Mandatssituation 4.9: Dreiteilung beim Ehegattenunterhalt Mandatssituation 4.10: Unterhalt der nicht verheirateten Mutter Mandatssituation 4.11: Gutverdienender Single: "Mutti wird allmählich gebrechlich" - Die vorsorgende Beratung hinsichtlich Elternunterhalt Mandatssituation 4.12: Familienvater: "Das Sozialamt will Elternunterhalt" - Berechnung von Elternunterhalt unter Berücksichtigung mehrerer Unterhaltsberechtigter Mandatssituation 4.13: Trotz Gutverdiener-Ehemann und Vermögen: keine Elternunterhaltspflicht Mandatssituation 4.14: Kein Elternunterhalt trotz hohen Vermögens Mandatssituation 4.15: Mehrere erwachsene Kinder: "Ich sehe nicht ein, für die anderen mitzubezahlen" - Die Geschwisterhaftung beim Elternunterhalt Mandatssituation 4.16: Das vernachlässigte Kind: "Vati hat sich nie um mich gekümmert" - Verwirkung von Elternunterhalt wegen unbilliger Härte Mandatssituation 4.17: Vorweg geerbt: "Geschenkt ist geschenkt und wiederholen ist gestohlen" - Rückforderung von Schenkung wegen Verarmung Mandatssituation 4.18: Anruf aus dem Altenheim: "Mein Geld geht zur Neige, bitte verklagen Sie meinen Sohn" - Elternunterhaltsforderung aus Sicht des Berechtigten

Mandatssituation 4.18: Anruf aus dem Altenheim: "Mein Geld geht zur Neige, bitte verklagen Sie meinen Sohn" - Elternunterhaltsforderung aus Sicht des Berechtigten

Autor: Mainz-Kwasniok

Sachverhalt Checkliste Lösung Verfahren

Oma Olga (vgl. Mandatssituation 4.17) hat neben den beschenkten Verwandten noch den Sohn Sven. Nachdem sie von Martin die 20.000 € zurückerhalten hat, ist ihr klar, dass sie in ca. fünf Monaten einen neuen Sozialhilfeantrag stellen muss. Sie weiß, dass ihre Tochter Traudel mittellos ist, vermutet aber, dass der Sohn Sven, ein aufstrebender Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei, ihre Unterdeckung eigentlich tragen können müsste. Sie bittet Sie, den Unterhalt rasch geltend zu machen, um ihr die Lästigkeiten eines Sozialhilfeantrags zu ersparen. Durch Ihre Vorschussrechnung wird die Verarmung sogar bereits in vier Monaten eintreten.

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Vorteile der Geltendmachung: Bedarf kann höher als Sozialhilfesatz sein!

Beweislast: Der den Unterhalt fordernde Elternteil hat seine Bedürftigkeit sowie die Leistungsfähigkeit des in Anspruch genommenen Kindes darzulegen und zu beweisen.

Der Rechtsanwalt kann den Gebührenvorschuss fordern, solange der Mandant noch nicht bedürftig ist.

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Anspruchsgrundlage

Entsprechend Mandatssituation 4.11.

Bedarf

Bedarf ist offensichtlich gegeben.

Bedürftigkeit