| Autor: Dimmler |
Sachverhalt Checkliste Lösung Verfahren Muster
Paul Meister und Tine Holm waren verheiratet. Sie haben zwei gemeinsame Kinder: Merlin (5) und Fee (3). Paul ist Lehrer; er verdient 3.200 € netto monatlich. Tine betreut die Kinder und ist seit der Geburt von Fee nur noch in eingeschränktem Umfang berufstätig; ihr Nettoeinkommen beträgt 200 €. Sie erhält das Kindergeld.
Paul und Tine sind geschieden.
Tine möchte wissen, wie viel Unterhalt sie verlangen kann.
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PraxistippWie bei allen Unterhaltsfällen gilt: Lesen Sie die für den betreffenden OLG-Bezirk gültigen Unterhaltsrechtlichen Leitlinien, insbesondere dann, wenn Sie mit einem Unterhaltsfall in einem für Sie „fremden“ OLG-Bezirk tätig sind. |
Folgende Prüfschritte und Informationen sind wichtig:
Vorprüfung § 1569 BGB : Kommt überhaupt ein Unterhaltstatbestand der §§ 1570 ff. BGB in Betracht? | |
Falls ja: Voraussetzungen des in Frage kommenden Unterhaltstatbestands prüfen | |
Besteht bereits eine außergerichtliche (ggf. nicht titulierte) Vereinbarung über den nachehelichen Unterhalt? | |
Ist der Unterhaltspflichtige evtl. weiteren Kindern oder anderen Personen gegenüber unterhaltspflichtig? | |
Wie exakt kennt die Mandantin das Einkommen des Unterhaltspflichtigen? Verfügt sie über Belege? Sind Sonderzahlungen und Einkommensteuererstattungen berücksichtigt? | |
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