Autor: Kraft |
Sachverhalt Checkliste Lösung Verfahren
Herr und Frau Schuster sind geschieden und leben in Berlin. Im Scheidungsverfahren einigten sie sich darauf, dass die Kinder ihren Lebensmittelpunkt bei der Mutter haben sollen, ohne dass der Mutter das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen wurde. Der Vater hat nach der getroffenen Vereinbarung ein großzügiges Umgangsrecht. Er nimmt sie jeden Freitag über das Wochenende zu sich und holt Leni zusätzlich zweimal in der Woche ab. Auf diese Weise unterstützt er sie intensiv bei den Schulaufgaben (siehe Mandatssituation 5.2), da sie eine Rechtschreibschwäche hat. Die Mutter schafft es im Alltag nicht, Leni diese Unterstützung zukommen zu lassen. Tom ist inzwischen 16, Leni zehn und Bruno acht Jahre alt. Die Kinder wohnen seit drei Jahren bei der Mutter. Die Mutter möchte mit den Kindern nach Konstanz ziehen. Sie hat dort ein Arbeitsplatzangebot und eine neue Beziehung. Der Vater ist nicht einverstanden. Er bietet an, dass die Kinder zu ihm ziehen. Dann bräuchten sie nicht die Schule zu wechseln. Die Kinder wollen zwar ihre Freunde in Berlin nicht verlieren, möchten aber mit der Mutter mitziehen. Frau Schuster fragt Sie nach der Erfolgsaussicht eines Antrags auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts.
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