Mandatssituation 8.4: Wie ist ein Nießbrauchsrecht im Zugewinn zu berücksichtigen?

Autor: Renz

Sachverhalt Checkliste Lösung Verfahren

Sie haben für Herrn Maier Scheidungsantrag gestellt, welcher bereits zugestellt ist. Ihr Mandant möchte nunmehr, dass Sie eine Zugewinnausgleichsberechnung durchführen. Herr und Frau Maier hatten 1973 geheiratet. Das Anfangsvermögen von Herrn Maier bestand aus einem Haus, welches ihm seine Eltern übertragen hatten, allerdings unter Nießbrauchsvorbehalt für beide Eltern. Frau Maier war ohne Anfangsvermögen. Am Stichtag für das Endvermögen besaßen beide Ehegatten ein hälftiges Aktiendepot i.H.v. jeweils 150.000 Euro. Angenommen die Eltern Ihres Mandanten leben noch, das Haus befindet sich ebenfalls noch in seinem Endvermögen. Wie ist der Nießbrauch zu bewerten?

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Wann haben die Eltern das Haus zugewendet?

Wie hoch war der Wert des zugewendeten Hauses zum Zeitpunkt der Zuwendung?

Wie alt waren die Eltern zum Zeitpunkt der Zuwendung und wie alt sind sie heute?

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Hier hat der BGH inzwischen seine Kehrtwende in der Rechtsprechung vollendet. Ausgangspunkt der früheren Rechtsprechung war die folgende Überlegung:

Frühere BGH-Rechtsprechung