Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 7. Zivilsenats und Senats für Familiensachen des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 15. August 2012 wird auf Kosten des Antragstellers zurückgewiesen.
Beschwerdewert: 4.978 €
I.
Die Beteiligten streiten über den Versorgungsausgleich.
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