OLG Hamm - Beschluss vom 10.12.2002
7 WF 253/02
Normen:
BGB § 114 § 115 § 1629 Abs. 3 ;
Fundstellen:
MDR 2003, 458
MDR 2003, 458
Vorinstanzen:
AG Menden, vom 19.11.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 10 F 116/02

Maßgebliche wirtschaftliche Verhältnisse bei Klage eines Elternteils auf Unterhalt für ein Kind

OLG Hamm, Beschluss vom 10.12.2002 - Aktenzeichen 7 WF 253/02

DRsp Nr. 2004/14883

Maßgebliche wirtschaftliche Verhältnisse bei Klage eines Elternteils auf Unterhalt für ein Kind

Macht ein Elternteil gegen den anderen Unterhaltsansprüche eines Kindes gerichtlich geltend, so kommt es für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Elternteils, sondern des Kindes an.

Normenkette:

BGB § 114 § 115 § 1629 Abs. 3 ;

Gründe: