Der Verfahrenswertbeschluss vom 13.04.2015 wird auf Anregung des Bevollmächtigten der Antragstellerin dahingehend abgeändert, dass der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren auf 30.135 € festgesetzt wird.
I.
Zur Überprüfung steht die Festsetzung des Verfahrenswertes für eine Beschwerde wegen Trennungsunterhalts.
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