OLG München - Beschluss vom 09.04.2003
16 UF 654/03
Normen:
BGB § 1361 ;
Fundstellen:
OLGReport-München 2003, 286
Vorinstanzen:
AG Erding, - Vorinstanzaktenzeichen 1 F 36/02

Maßgeblicher Zeitpunkt für die Prüfung, ob beim nachehelichen Unterhalt ein Karrieresprung des Unterhaltsschuldners vorliegt

OLG München, Beschluss vom 09.04.2003 - Aktenzeichen 16 UF 654/03

DRsp Nr. 2004/19839

Maßgeblicher Zeitpunkt für die Prüfung, ob beim nachehelichen Unterhalt ein Karrieresprung des Unterhaltsschuldners vorliegt

1. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Prüfung, ob beim nachehelichen Unterhalt ein Karrieresprung des Unterhaltsschuldners und damit eine vom Normalverlauf abweichende Entwicklung vorliegt, ist nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt der Trennung und nicht erst der Scheidung zu beurteilen. 2. Bei Wechsel einer Tätigkeit in der freien Wirtschaft ist eine über das übliche Maß hinausgehende Einkommenssteigerung ein wesentliches Indiz für das Vorliegen eines Karrieresprungs.

Normenkette:

BGB § 1361 ;
Vorinstanz: AG Erding, - Vorinstanzaktenzeichen 1 F 36/02
Fundstellen
OLGReport-München 2003, 286